Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

1.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Künstlerviertel Tonstudio, Inhaber Stefan Zaayenga, Van-Leyden-Straße 39, 67061 Ludwigshafen am Rhein (im Folgenden kurz "Anbieter" genannt) und dem Kunden (im Folgenden kurz "Kunde", „Kreativer“ oder „Künstler“ genannt, zusammen hier auch als „die Parteien“ bezeichnet), zur Durchführung von Leistungen im Bereich der Vermietung eines Tonstudios und der anschließend Produktion eines Musikwerkes (kurz „Leistungen“ genannt) gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2 Kunden können sowohl Verbraucher (§ 13 BGB) als auch Unternehmer (§ 14 BGB) sein. Handelt der Kunde als Unternehmer (§ 14 BGB), hat er dies dem Anbieter im Voraus zu bestätigen.

1.3 Widersprechende, abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der Anbieter stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos ausführt.

1.4 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Leistungsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden (in Zusammenhang mit dem angebotenen Leistungsgegenstand), ohne dass es einer ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.

2. Leistungsgegenstand

2.1 Der Anbieter bietet Musikproduktionsdienstleistungen (insbesondere Recording und/oder Beatproduktion) in seinen Studio-Räumlichkeiten in der Van-Leyden-Straße 39, 67061 Ludwigshafen am Rhein für Künstler und Kreative an.

2.2 Der Anbieter ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten Dritter als Hilfspersonen zu bedienen.

2.3 Der Kunde verpflichtet sich, die notwendigen Mitwirkungspflichten zu erbringen, die zur Erfüllung der vertraglichen Hauptleistungspflichten erforderlich sind und zu deren Erfüllung er durch den Anbieter angewiesen worden ist. Bei einem Verstoß des Kunden gegen diese Pflicht ist der Anbieter von seiner Leistungspflicht befreit.

3. Vertragsschluss

3.1 Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite oder in Werbeanzeigen stellt kein bindendes Angebot des Anbieters auf Abschluss eines Vertrags dar. Der Kunde wird hierdurch lediglich aufgefordert, z.B. online selbst ein Angebot abzugeben. Daneben kann auch der Anbieter dem Kunden gegenüber ausdrücklich ein eigenes Angebot auf Abschluss eines Vertrags unterbreiten.

3.2 Ein Vertragsschluss zwischen den Parteien erfordert eine ausdrücklich erklärte Annahmeerklärung des Anbieters, welche in aller Regel per E-Mail erfolgt, aber auch fernmündlich oder schriftlich durchgeführt werden kann. Erfolgt der Vertragsschluss fernmündlich, hat der Kunde vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung keinen Anspruch darauf, die Vertragsinhalte noch einmal in schriftlicher Form vom Anbieter zu erhalten.

3.3 Grundlage der Leistungserbringung sind ausschließlich die vertraglich vereinbarten Leistungen.

4. Pflichten der Parteien zur Durchführung der vereinbarten Leistungen

4.1 Mit dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses verpflichtet sich der Anbieter zur Durchführung der vereinbarten zusätzlichen Leistungen (wie z.B. Beat-Produktion, Recording, Mix & Mastering) in den Studio-Räumlichkeiten.

4.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass sämtliche mit der Leistungsdurchführung im Zusammenhang stehenden (insbes. urheberrechtlichen) Nutzungsrechte vorliegen und keine Rechte Dritter verletzt werden. Dies betrifft insbesondere aber nicht abschließend die Aufnahme von vorbestehenden Werken (z.B. Samples, Songs, etc.). Sofern im Einzelfall eine Genehmigung / Lizenz des Rechteinhabers eingeholt werden muss, obliegt dies grundsätzlich dem Kunden. Eine Haftung des Anbieters, die aufgrund der Verletzung dieser Pflicht durch den Kunden entstehen könnte, ist ausgeschlossen.

4.3 Der Kunde ist verpflichtet zum vereinbarten Aufnahmetermin pünktlich zu erscheinen. Verspätungen am vereinbarten Aufnahmetag hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Sofern durch eine vom Kunden verschuldete Verspätung beim Anbieter Mehrkosten anfallen (z.B. aufgrund Verzögerungen im Arbeitsablauf des Anbieters), hat diese der Kunde zu tragen. Ein Anspruch auf Überlassung des Tonstudios bei verschuldeter Verspätung besteht für den Kunden nicht.

4.4 Der Kunde ist verpflichtet, einen vereinbarten Aufnahmetermin spätestens 7 Tage vor dem Aufnahmetag abzusagen; in diesem Fall erhält der Kunde eine bereits getätigte Anzahlung zurückerstattet. Wird die Frist gemäß Satz 1 unterschritten („kurzfristige Absage“) steht dem Anbieter eine Entschädigung in Höhe von 50 % der vereinbarten Vergütung gemäß Ziffer 5 zu. In diesem Fall muss sich der Anbieter aber dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.

4.5 Der Konsum von alkoholischen Getränken und/oder Drogen im Tonstudio ist zu jederzeit untersagt. Das Rauchen ist nur auf den (durch den Anbieter) hierfür bestimmten Flächen zulässig. Der Anbieter ist berechtigt bei einem verschuldeten Verstoß gegen diese Bestimmung, die Überlassung des Tonstudios unverzüglich zu beenden. Die Vergütungspflichten bestehen in einem solchen Fall fort.

4.6 Sofern im Einzelfall vereinbart, erbringt der Anbieter die Leistung der Bearbeitung bzw. Nachbesserung der produzierten Aufnahmen. Der Kunde hat diesbezüglich für jedes aufgenommene und bearbeitete Musikwerk das Recht auf jeweils bis zu zwei Revisionen. Erwünscht der Kunde eine Revision, hat er dies dem Anbieter gegenüber unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen, mitzuteilen. Unterlässt der Kunde eine Mitteilung gilt das Werk als vertragsgemäß (Abnahmefiktion).

4.7 Dem Kunden wird das fertigstellte Musikwerk nach Abschluss der Bearbeitung (Mix & Mastering) und etwaig erfolgter Revisionen zum Download oder – auf Anfrage sowie eigene Kosten des Kunden – auf einem physischen Datenträger (z.B. USB-Stick) zur Verfügung gestellt.

5. Vergütung

5.1 Soweit einzelvertraglich keine anderslautende Regelung getroffen ist, wird die Aufnahme der Musikwerke, sowie aller weiteren vertraglich vereinbarten Leistungen, einschließlich etwaig angefallener Nebenkosten (wie z.B. Reisekosten des Anbieters, Strom) durch eine Pauschalvergütung zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer für je Buchungstag im Tonstudio abgegolten. Durch die Pauschalvergütung ist auch die Übertragung aller entstandenen Rechte durch den Anbieter an den Kunden gem. Ziffer 8. umfasst.

5.2 Wenn nicht vertraglich im Einzelfall anderslautend geregelt, fallen alle sonstigen Kosten (beispielsweise aber nicht abschließend Spesen, Verpflegung, zusätzlich erwünschte Instrumente oder zusätzliches Equipment) dem Kunden zur Last und sind von der Pauschalvergütung in Ziffer 5.1 nicht umfasst.

5.3 Die Vergütungspflicht des Kunden bleibt auch in den Fällen bestehen, in denen die Leistung aus einem durch den Kunden verschuldeten Grund nicht durchgeführt werden kann. In diesem Fall muss sich der Anbieter aber dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.

5.4 Sofern nicht abweichend geregelt, ist mit Vertragsschluss eine Anzahlung in Höhe von 50% der vereinbarten Vergütung fällig. Die übrige Vergütung ist nach Leistungserbringung fällig und zahlbar innerhalb von 7 Tagen.

6. Haftung auf Schadensersatz

6.1 Der Anbieter haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Ziffern.

6.2 Der Anbieter haftet lediglich für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung für Schäden wegen Nichteinhaltung einer vom Kunden gegebenen Garantie oder wegen eines arglistig verschwiegenen Mangels bleibt davon unberührt.

6.3 Der Kunde haftet für die durch ihn verursachten Beschädigungen der Mieträumlichkeit und am Equipment des Anbieters. Der Kunde haftet ferner gesamtschuldnerisch für Beschädigungen, die während des Aufnahmetermins entstehen und durch (aus der Sphäre des Kunden stammende) Dritte schuldhaft verursacht wurden. Der Kunde stellt den Anbieter in diesem Zusammenhang auch von allen versicherungsrechtlichen Ansprüchen frei.

7. Datenschutz, Geheimhaltung

7.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen erfolgt gemäß den nationalen, wie europäischen Datenschutzgesetzen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Aufnahme und Bearbeitung der Musikwerke erfolgt auf Grundlage von Art. 6 lit. b DS-GVO. Jenseits dessen erfolgt keine Weitergabe von Daten an Dritte.

7.2 Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen und nicht offenkundigen oder allgemein zugänglichen Informationen oder Unterlagen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

8. Rechteübertragung, Urhebernennung

8.1 Der Anbieter überträgt auf den Kunden sämtliche im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung entstandenen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz-, und sonstigen Rechte, einschließlich möglicher im Zeitpunkt der Vertragsunterschrift noch unbekannter Nutzungsrechte an dem aufgenommenen und bearbeiteten Musikwerk.

8.2 Sämtliche Rechte stehen dem Kunden ab dem Zeitpunkt ihrer Übertragung zur ausschließlichen, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkten Nutzung zu.

8.3 Sofern die Musikwerke durch erfolgte Revisionen verändert werden, findet die Rechteübertragung erst mit der endgültigen Werkfassung und dessen Zurverfügungstellung statt. Unbearbeitetes Material ist in derartigen Fällen von der Rechteübertragung nicht umfasst.

8.4 Die Rechteübertragung steht insgesamt unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Kunde gegenüber dem Anbieter sämtliche Vergütungspflichten erbracht hat.

8.5 Sollte der sich aus den produzierten Musikwerken ergebende, finanzielle Erfolg des Kunden, in einem auffälligen Missverhältnis zur geleisteten Pauschalvergütung stehen, ist der Anbieter berechtigt vom Kunden eine nachträgliche Vertragsanpassung im Hinblick auf eine dann angemessene Vergütung zu verlangen.

8.6 Der Kunde gestattet dem Anbieter unentgeltlich das einfache, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkte Nutzungsrecht zur öffentlichen Wiedergabe, Vervielfältigung und Verbreitung der entstandenen Musikwerke bzw. Zusammenarbeit zum Zwecke der (Eigen-)Werbung, insbesondere aber nicht abschließend auf der Website des Anbieters („Testimonial-Nutzung“).

8.7 Der Kunde ist verpflichtet den Anbieter in angemessener Form als Urheber unter der Bezeichnung „prod. by esencee“ anzugeben, wenn er die entstandenen Musikwerke kommerziell nutzen möchte.

9. Widerrufsrecht

Sofern die Anmietung des Tonstudios eine Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken darstellt, bzw. der Anbieter an den Kunden Leistungen im Bereich der Freizeitgestaltung erbringt und sich bei Vertragsschluss verpflichtet, die Leistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB für den als Verbraucher handelnden Kunden kein Widerrufsrecht.

10. Allgemeine Bestimmungen

10.1 Erfüllungsort ist Ludwigshafen am Rhein. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen ist ebenfalls Ludwigshafen am Rhein.

10.2 Im Falle von unvorhergesehenen und unvermeidbaren Ereignissen höherer Gewalt (insbesondere im Zusammenhang mit den Auswirkungen von COVID-19, z.B. Krankheit oder Quarantäne) sind die Vertragspartner für die Dauer und den Umfang dieses Ereignisses von den hier aufgestellten Leistungspflichten, mit Ausnahme der vereinbarten Vergütung befreit. Der Anbieter muss sich in diesem Fall jedoch dasjenige anrechnen lassen, dass er infolge der Befreiung von der Leistungspflicht erspart oder durch andere mögliche Verwendung seiner Arbeitskraft böswillig zu erwerben unterlässt. Die Vertragspartner sind verpflichtet sich in diesem Zusammenhang schnellstmöglich die erforderlichen Informationen zu erteilen und ihre Verpflichtungen den jeweiligen Bedingungen unter dem Gebot von Treu und Glauben anzupassen.

10.3 Nebenabreden zu diesen AGB bestehen nicht und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit in jedem Fall der Schriftform. Das gilt auch für die Änderung dieser Bestimmung selbst.

10.4 Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

10.5 Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus wichtigen Gründen jederzeit zu ändern, es sei denn die Änderung ist für den Kunden nicht zumutbar. Wichtige Gründe sind insbesondere Gesetzesänderungen, geänderte Rechtsprechung oder erhebliche betriebliche und/oder wirtschaftliche Veränderungen des Anbieters. Der Anbieter wird den Kunden in diesem Fall rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Kunde den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Benachrichtigung, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom Kunden angenommen.

10.6 Auf alle Streitigkeiten in Verbindung mit der Nutzung der Webseite findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung.

Stand: Februar 2021